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Die Anwendung für unser Kieler Antigewalt und Sozial Training begründet sich aus dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) und/oder dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe-gesetz)

Die Trainingsangebote sind aufgrund folgender Rechtsgrundlagen durchführbar:

Basierend auf § 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung i.V.m.

     § 29 SGB VIII als soziale Gruppenarbeit
     § 41 SGB VIII als Nachbetreuung / Hilfe für junge Volljährige
     § 10 Abs.1 JGG als Weisung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens
     §§ 45, 47 JGG bei Einstellung eines Gerichtsverfahrens

Die leichteste Variante für eine Teilnahme an einem Anti-Gewalt-Training ist die, dass die Jugendlichen von sich aus und freiwillig kommen. Sie können aus eigener Initiativer heraus eine Verhaltensänderung anstreben und/oder einen Ausgleich mit den geschädigten Personen schaffen. Dieser Fall ist jedoch eher selten.
Bislang nahmen die wenigsten Jugendlichen freiwillig am KAST teil. Die Motivation beschränkte sich darauf, dass entweder eine Gerichtsverhandlung aufgrund von Körperver-letzungsdelikten zu erwarten war oder deren Gerichtsverhandlung noch unmittelbar bevor stand.

Zumeist wurden die Teilnehmer auf Anregung des Jugendgerichtes durch Auflagen dem Anti-Gewalt-Training zugewiesen. Die meisten jugendlichen Teilnehmer die zu uns kommen haben wegen Körperverletzungsdelikten bereits ihre Gerichtsverhandlung gehabt und nehmen aufgrund einer Weisung am KAST teil. Eine gerichtliche Auflage bewirkt bei vielen Jugendlichen einen höheren Druck, der sie zu einer Teilnahme an unserem Training „zwingt“.

 

KAST ist ein ambulantes, pädagogisches Trainingsprogramm für speziell auffällig gewordene Kinder (12 – 14 Jahre), Jugendliche (14 – 17 Jahre) und Heranwachsende (18 – 21 Jahre). Es umfasst drei verschiedene Angebote:

 

  1. Das Antigewalt -Training (AGT)

Das AGT richtet sich an männliche oder weibliche  Jugendliche, die durch gewalttätiges oder aggressives Verhalten auffällig geworden sind und sich wegen Gewaltdelikten bereits mehrfach vor dem Jugendgericht verantworten mussten.  Das AGT wurde innerhalb des Jugendvollzuges entwickelt und richtet sich daher in erster Linie an Mehrfach und Intensivstraftäter.
Kernidee des Trainings ist, dass die Ausübung von Gewalt in erster Linie ein erlerntes Verhalten ist.  Die Jugendlichen verfügen meist über  eine geringe  Bereitschaft oder Möglichkeit, sich in Konfliktsituationen ohne Ausübung von Gewalt zu behaupten.,
Innerhalb des AGT zielt die  Arbeit mit dem Täter darauf ab, dass er keine Gewalt mehr ausübt/ausüben kann.  Durch die Auseinandersetzung mit den Straftaten lernen die Jugendlichen, die Verantwortung dafür  zu übernehmen und sich mit den Folgen für die Opfer auseinander zu setzen, sowie die Konsequenzen zu tragen, die sich aus ihren Taten ergeben.
Gleichzeitig wird durch  regelmäßige  praktische Übungen und Themen eine Verhaltensänderung eingeübt.

In eine Gruppe werden bis zu 10 Teilnehmer aufgenommen. Das AGT findet 1 x wöchentlich mit einem Zeitumfang von 4 Stunden statt.
Die Dauer eines Trainings umfasst je nach Teilnehmerzahl bis zu 26 Wochen.
Es werden entweder Gruppen mit ausschließlich männlichen oder weiblichen Teilnehmern gebildet.
Unterschiedliche Lebenswelten und thematische Besonderheiten wie z.B. Migrationshintergrund und Rechtsradikalismus werden bei der Gruppenzusammenstellung berücksichtigt

 

  1. Das Konfrontative Sozial Training  (KST)

Das KST richtet sich an Kinder/Jugendliche, die zwar noch nicht durch einschlägige Gewalttaten aufgefallen sind, deren Unterstützungsbedarf im Sozialverhalten aber offenbar geworden ist.  Dabei handelt es sich um Jugendliche, die z.B. in Gruppensituationen durch aggressives Verhalten auffallen oder um Schulverweigerer.
Während des Trainings  lernen die Teilnehmer, Verantwortung für sich selbst aber auch gegenüber anderen zu übernehmen. Sie  setzen sich mit der Bedeutung von Regeln, Normen und Werten für das menschliche Miteinander  auseinander. Es wird  die Verbesserung der verbalen und nonverbalen Verständigung trainiert. Teamfähigkeit und konstruktiver Umgang mit Konflikten stehen dabei an vorderster Stelle - deshalb hat die Förderung dieser Fähigkeiten einen hohen Stellenwert im Sozialkompetenztraining. Durch vielfältige Übungen zur Wahrnehmungs- und Empathie lernen die Jugendlichen, anderen eine angemessene Rückmeldung zu geben und eine solche anzunehmen. Die Teilnehmer werden sich ihr-er eigenen Stärken und Schwächen bewusst. Sie lernen, sich ohne eine Benachteiligung anderer zu behaupten. Ein weiteres Ziel des Trainings ist die Entwicklung einer eigenen Lebensperspektive.

An einem Sozialtraining können bis zu 12 Jugendliche teilnehmen. De Gruppen werden gemischt  geschlechtlich zusammengestellt. Das Training umfasst je nach Teilnehmerzahl bis zu 20  in wöchentlichen Abständen stattfindende Sitzungen von jeweils 3 Zeitstunden Dauer.

 

  1. Das Selbstbehauptungs- und Deeskalations Training (SDT)

Die Trainingsmaßnahme wurde zunächst für den Einsatz an Schulen entwickelt und richtet sich an männliche/weibliche  Jugendliche, die in Familie,  Schule, Ausbildung oder Freizeit häufig vor Problemen stehen, ihre eigenen Interessen und Bedürfnisse adäquat zu formulieren und angemessen behaupten zu können. Dadurch geraten sie nicht selten in Konflikte oder Konfliktsituationen.  Es kann sich dabei um ein primär offensiv unsoziales oder aggressives Verhalten handeln, aber auch um Rückzug und/oder soziale Isolation handeln
Um soziale Kompetenzen aufbauen zu können, müssen sowohl grundlegende kognitive Fähigkeiten als auch soziale Fertigkeiten trainiert werden.
Das Selbstbehauptungs-/ Deeskalationstraining verbindet Elemente eines Sozialkompetenztrainings mit Elementen des Züricher Ressouren Modells und den Grundlagen des professionellen Deeskalationsmanagements

An einem Selbstbehautpungs/Deeskalationstraining können bis zu 12 Jugendliche teilnehmen. Ein Training umfasst in der Regel 10 Sitzungen a 3 Stunden