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| RECHTSGRUNDLAGEN | ||||
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Die Anwendung für unser Kieler Antigewalt und Sozial Training begründet sich aus dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) und/oder dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe-gesetz) Die Trainingsangebote sind aufgrund folgender Rechtsgrundlagen durchführbar: Basierend auf § 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung i.V.m. § 29
SGB VIII als soziale Gruppenarbeit Die leichteste Variante für eine Teilnahme an einem Anti-Gewalt-Training
ist die, dass die Jugendlichen von sich aus und freiwillig kommen.
Sie können aus eigener Initiativer heraus eine Verhaltensänderung
anstreben und/oder einen Ausgleich mit den geschädigten Personen
schaffen. Dieser Fall ist jedoch eher selten. Zumeist wurden die Teilnehmer auf Anregung des Jugendgerichtes durch Auflagen dem Anti-Gewalt-Training zugewiesen. Die meisten jugendlichen Teilnehmer die zu uns kommen haben wegen Körperverletzungsdelikten bereits ihre Gerichtsverhandlung gehabt und nehmen aufgrund einer Weisung am KAST teil. Eine gerichtliche Auflage bewirkt bei vielen Jugendlichen einen höheren Druck, der sie zu einer Teilnahme an unserem Training „zwingt“.
KAST ist ein ambulantes, pädagogisches Trainingsprogramm für speziell auffällig gewordene Kinder (12 – 14 Jahre), Jugendliche (14 – 17 Jahre) und Heranwachsende (18 – 21 Jahre). Es umfasst drei verschiedene Angebote:
Das AGT richtet sich an männliche oder weibliche Jugendliche, die durch gewalttätiges oder aggressives Verhalten auffällig geworden sind und sich wegen Gewaltdelikten bereits mehrfach vor dem Jugendgericht verantworten mussten. Das AGT wurde innerhalb des Jugendvollzuges entwickelt und richtet sich daher in erster Linie an Mehrfach und Intensivstraftäter. In eine Gruppe werden bis zu 10 Teilnehmer aufgenommen. Das AGT findet 1 x wöchentlich mit einem Zeitumfang von 4 Stunden statt.
Das KST richtet sich an Kinder/Jugendliche, die zwar noch nicht durch einschlägige Gewalttaten aufgefallen sind, deren Unterstützungsbedarf im Sozialverhalten aber offenbar geworden ist. Dabei handelt es sich um Jugendliche, die z.B. in Gruppensituationen durch aggressives Verhalten auffallen oder um Schulverweigerer. An einem Sozialtraining können bis zu 12 Jugendliche teilnehmen. De Gruppen werden gemischt geschlechtlich zusammengestellt. Das Training umfasst je nach Teilnehmerzahl bis zu 20 in wöchentlichen Abständen stattfindende Sitzungen von jeweils 3 Zeitstunden Dauer.
Die Trainingsmaßnahme wurde zunächst für den Einsatz an Schulen entwickelt und richtet sich an männliche/weibliche Jugendliche, die in Familie, Schule, Ausbildung oder Freizeit häufig vor Problemen stehen, ihre eigenen Interessen und Bedürfnisse adäquat zu formulieren und angemessen behaupten zu können. Dadurch geraten sie nicht selten in Konflikte oder Konfliktsituationen. Es kann sich dabei um ein primär offensiv unsoziales oder aggressives Verhalten handeln, aber auch um Rückzug und/oder soziale Isolation handeln |
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