ANTIGEWALT TRAINING

 

 

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Was ist ein Antigewalttraining ?

Das Antigewaltraining arbeitet mit TÄTERN, d.h. Jugendlichen ,die  meist schon mehrfach wegen begangener Gewalttaten auffällig geworden sind bzw. vor dem Jugendgericht gestanden haben.
Es handelt sich also nicht bloß um ein „Anti-Aggressionstraining“, denn unter Aggression verstehen wir zunächst einmal eine dem Menschen ureigene Eigenschaft, ohne die er gar nicht lebensfähig wäre. Die Fähigkeit zur Aggression ist in den Genen des Menschen angelegt und oft lebensnotwendig. Sie kann daher nicht ausgelöscht, sondern nur unterdrückt werden.
Als Aggressivität bezeichnet man die potentielle Bereitschaft, etwas Aggressives zu tun, also zu handeln. Gefühlszustände wie Ärger, Wut, Hass oder Zorn können sich dann in aggressiven Taten entladen. Entladene Aggression kann zu Gewalt führen. Gewalt ist etwas anderes als Aggression, denn sinnlose, unkontrollierte, spontane Gewaltanwendung macht aus dem einen Menschen einen TÄTER, aus einem anderen hingegen ein OPFER.

 

Warum Täterarbeit?

Opferorientierte Täterarbeit rechnet nicht mit der Freiwilligkeit der Teilnahme von Tätern. Zur Täterarbeit gehören alle Handlungen,

  1. die den Opferschutz gewährleisten. Die Arbeit mit dem Täter zielt darauf ab, dass er keine Gewalt mehr ausübt/ausüben kann.
  2. Die dafür sorgen, dass Täter  die Verantwortung für ihre Taten  übernehmen,
  3. Die bewirken, dass sich Täter mit den Folgen ihrer Tat/en auseinandersetzen und
  4. Die zum Ziel haben, dass die Täter die Konsequenzen tragen, die sich aus ihren Taten ergeben.

Keinesfalls darf die Täterarbeit ohne eine enge Verbindung zur Opferarbeit bleiben oder sich der Täter gar selbst als Opfer inszenieren.
Täterarbeit steht somit immer im Dienste der Opfer und des Opferschutzes.  

 

Aufbau des Trainings

Es handelt sich um ein Gruppentraining mit max. 8 Teilnehmern. Eine Zuweisung zur Teilnahme erfolgt durch Behörden, Gerichte etc. Eine freiwillige Teilnahme ist möglich. Die endgültige Auswahl treffen die  Kursleiter  (Geschlossene Gruppe)

Mit allen Teilnehmern und den zuweisenden Institutionen wird ein Vertrag über Art, Dauer, Umfang der Maßnahme, die Aufgabenverteilung und die Erlaubnis zur Akteneinsicht geschlossen.

Dauer und Umfang des Trainings:
Je nach Gruppengröße  zwischen 12- 22 Wochen
zwischen  36 und 88 Stunden ; Veranstaltungen finden 1 x wöchentlich  für 3 - 4 Stunden im Block statt; ggf.  zusätzliche Veranstaltung am Wochenende.

Das Training umfasst insgesamt vier Phasen:

  • Biographische Analyse
  • Konfrontation
  • Wiedergutmachung
  • Kompetenztraining

Jede Sitzung ist nach dem gleichen Schema aufgebaut und besteht aus einem Teil der vier Phasen: einem theoretischen Teil zu  speziellen Themen (z.B Wahrnehmung; Kommunikation; Kooperation; Entstehung von Gewalt, Opferempathie  Tätertypen, Legitimationsstrategien, Machttypen etc.) und vielen praktischen Übungen (Antiblamiertraining, Entspannungsübungen,  Rollentraining; Rollenspiele; Provokationsübungen, Referate, Reden uvm.)

 

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